Hat der Geländewagen einen Mangel ?

Das Landgericht Konstanz hatte nach Einholung eines Sachverständigengutachtens diese Frage verneint. Der Geländewagen wies zwar eine Menge an Unannehmlichkeiten auf, dies sei aber kein Mangel dieses Fahrzeugs, vielmehr seien diese „Fehler“ dem Fahrtzeugtyp und der Serie immanent.

Das OLG Karlsruhe hat jetzt auf die Berufung des Klägers das Urteil aufgehoben und das Autohaus zur Rücknahme des Geländewagens und der Rückerstattung des Kaufpreises abzüglich gezogener Gebrauchsvorteile verurteilt. Wesentlich war für das OLG der Vergleich nicht nur mit der Serie sondern mit der Fahrzeugklasse insgesamt.

Ausführlich habe ich diese Entscheidung in meinem Rechtsprechungsblog dargestellt.

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